Wenn
die Versicherung nicht zahlen will
Anders als in einigen skandinavischen oder baltischen Staaten
ist in Deutschland eine Winterreifen-Pflicht (noch) nicht
gesetzlich vorgeschrieben. Nichtsdestotrotz kann die falsche
Bereifung im Winter richtig teuer werden – dann nämlich,
wenn es bei winterlichen Straßenbedingungen zum Unfall kommt
und dabei nachweislich keine wintertaugliche Ausrüstung
in Gebrauch war.
Risikofaktor Falsch-Bereifung
Viele Versicherungen verweigern die vollständige Haftung,
wenn der Schadensfall unter Einwirkung einer nicht saisongemäßen
Bereifung entstanden ist. Zahlreiche Rechtsurteile sprechen
hier eine deutliche Sprache: Ereignet sich ein Verkehrsunfall,
bei dem ein mit Sommerreifen ausgestattetes Fahrzeug beteiligt
war, ist in jedem Fall von einer Mitverschuldung, unter
Umständen sogar von grober Fahrlässigkeit auszugehen.
Dazu
der Gesetzgeber:
"Wird
das mit Sommerreifen ausgestattete, bevorrechtigte KFZ im
Winter auf verschneiter Straße behindert und kommt es aufgrund
eines Bremsvorganges ins Schleudern, ist eine Mitverursacherquote
von 20 Prozent anzunehmen." (AG Trier, AZ: 6 C 220/85)
Risikofaktor Reifenprofil
Die Auseinandersetzungen mit zahlungsunwilligen Versicherungen
können sehr unangenehm ausfallen. Häufig sitzt die Versicherung
rechtlich gesehen am längeren Hebel. Ihr Versicherungsschutz
ist laut Gesetz dann gefährdet, wenn die Fahrsicherheit
Ihres Fahrzeugs nicht mehr gewährleistet ist. Abgefahrene
Reifen stehen hier leider oft im Blickpunkt
"Autofahrer, die
mit einer Reifenprofiltiefe von maximal 1,6 Millimetern,
also an der gesetzlichen 'Verschleißgrenze', auf regennasser
Fahrbahn bei 120 km/h ins Schleudern geraten, haben wegen
grober Fahrlässigkeit keinen Anspruch aus ihrer Vollkaskoversicherung
– auch wenn es noch nicht 'ordnungswidrig' ist, mit
solchen Reifen zu fahren." (LG Itzehoe, AZ: 3 0 153/00)
Wichtig für Winterurlauber
Vor allem Winterurlauber, die in Alpenregionen mit ihrem
Fahrzeug unterwegs sind, gefährden den Kaskoversicherungsschutz
bei nicht geeigneter Bereifung oder unterlassener Schneekettenmontage.
In Österreich und in der Schweiz kann die Montage von Winterreifen
von der Regionalverwaltung vorgeschrieben werden, d.h. für
einen bestimmten Zeitraum sind Winterreifen in dieser Region
dann Pflicht. Achtung: Winterreifen werden in Österreich
nur als Winterausrüstung anerkannt, wenn sie eine Profiltiefe
von mindestens vier Millimetern aufweisen.
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