Blick ins Verkehrsrecht
Eine
allgemeine Winterreifen-Pflicht in Deutschland gibt es nicht.
Jedoch hat der Bundesrat eine Änderung der Straßenverkehrsordnung
beschlossen, wonach es seit Mai 2006 in Deutschland eine
situationsbedingte Winterreifenpflicht gibt, d.h. PKWs müssen
den Wetterverhältnissen entsprechend ausgestattet sein.
Denn in Paragraph zwei der
Straßenverkehrsordnung (§ 2 Abs. 3 a StVO) heißt
es:
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„Bei
Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse
anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete
Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage.“
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Bei Verstoß droht Bußgeld
Autofahrer die gegen diese Vorgaben verstoßen, müssen
in Zukunft mit 20 Euro Bußgeld rechnen. Bei zusätzlicher
Behinderung, also etwa wenn Autos auf geschlossener Schneedecke
mit Sommerreifen unterwegs sind und dabei den Verkehr behindern,
drohen sogar 40 Euro plus einen Punkt in Flensburg.
Sicher durch Winterreifen
Auch wenn es keine allgemeine Winterreifenpflicht in Deutschland
gibt und die Rechtslage nicht eindeutig ist: Wer im Winter
sicher unterwegs sein und den Winter unfallfrei überstehen
möchte, der sollte auf Winterreifen nicht verzichten.
Erfahrene Anwälte im Verkehrsrecht weisen außerdem
auf einige Regeln für das Fahren im Winter hin:
Bei Schnee- und Eisglätte nur so schnell fahren, dass
das Fahrzeug unter Kontrolle ist und rechtzeitig zum Halten
gebracht werden kann (§ 3 Abs. 1 S. 1 und 2 StVO).
Der Fahrer darf nicht so fahren, dass sich der nachfolgende
Verkehr zu einer bei Schneeglätte gefährlichen
Bremsung veranlasst sehen kann.
Bei Schneeglätte immer mit verunfallten Fahrzeugen
und Fahrfehlern anderer rechnen und die Geschwindigkeit
darauf einstellen (insbesondere bei Gefälle). (§
7 Abs. 2 StVO)
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