Blick ins Verkehrsrecht

Eine allgemeine Winterreifen-Pflicht in Deutschland gibt es nicht.

Jedoch hat der Bundesrat eine Änderung der Straßenverkehrsordnung beschlossen, wonach es seit Mai 2006 in Deutschland eine situationsbedingte Winterreifenpflicht gibt, d.h. PKWs müssen den Wetterverhältnissen entsprechend ausgestattet sein.




Denn in Paragraph zwei der Straßenverkehrsordnung (§ 2 Abs. 3 a StVO) heißt es:

„Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage.“

Bei Verstoß droht Bußgeld

Autofahrer die gegen diese Vorgaben verstoßen, müssen in Zukunft mit 20 Euro Bußgeld rechnen. Bei zusätzlicher Behinderung, also etwa wenn Autos auf geschlossener Schneedecke mit Sommerreifen unterwegs sind und dabei den Verkehr behindern, drohen sogar 40 Euro plus einen Punkt in Flensburg.

Sicher durch Winterreifen

Auch wenn es keine allgemeine Winterreifenpflicht in Deutschland gibt und die Rechtslage nicht eindeutig ist: Wer im Winter sicher unterwegs sein und den Winter unfallfrei überstehen möchte, der sollte auf Winterreifen nicht verzichten.


Erfahrene Anwälte im Verkehrsrecht weisen außerdem auf einige Regeln für das Fahren im Winter hin:

Bei Schnee- und Eisglätte nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug unter Kontrolle ist und rechtzeitig zum Halten gebracht werden kann (§ 3 Abs. 1 S. 1 und 2 StVO).
Der Fahrer darf nicht so fahren, dass sich der nachfolgende Verkehr zu einer bei Schneeglätte gefährlichen Bremsung veranlasst sehen kann.
Bei Schneeglätte immer mit verunfallten Fahrzeugen und Fahrfehlern anderer rechnen und die Geschwindigkeit darauf einstellen (insbesondere bei Gefälle). (§ 7 Abs. 2 StVO)

 

 

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