Umweltplakette: wer was braucht:
Papiere geben Aufschluss
Wer
wissen will, in welche Schadstoffklasse sein Auto fällt, erfährt dies über die
Emissionsschlüsselnummern in seinen Fahrzeugpapieren. Diese Schlüsselnummern finden
sich laut der KÜS in älteren Fahrzeugscheinen und Fahrzeugbriefen im Feld zu 1
- Fahrzeug- und Aufbauart - an der 5. und 6. Stelle.
Seit dem
1. Oktober 2005 gibt es neue Fahrzeugpapiere. Hier steht die Emissionsschlüsselnummer
in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 im Feld 14.1.
Bei Pkw mit
Benzinmotoren erhalten die Schlüsselnummern 14, 16, 18 bis 70 und 71 bis 74 die
grüne Feinstaubplakette. Diesel-Pkw bekommen diese Plakette, wenn sie die Nummer
32, 33, 38, 39, 43, 53 bis 70 und 73 bis 75 haben.
Selbstzünder mit der Emissionsschlüsselnummer
25 bis 29, 35, 41 und 71 erhalten die rote Plakette. Gelb gibt es für Fahrzeuge
mit der Nummer 30, 31, 36, 37, 42, 44 bis 52 und 72.
Wer keine Plakette
am Auto führt, darf künftig nicht mehr in die Umweltzonen fahren. Ausgenommen
von diesen Fahrverboten sind unter anderem Mofas und Motorräder, Arbeitsmaschinen,
Kranken- und Arztwagen und Kraftfahrzeuge von Personen, die außergewöhnlich schwerbehindert
sind. Sie haben in ihrem Schwerbehindertenausweis den Eintrag «aG», «H» oder «Bl»,
erläutert der TÜV
Nord in Hannover.

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